Zur Regelung der Geschäfte die nicht durch die Satzung geregelt werden, erstellt der Vereinsausschuss Vereinsordnungen. Es gibt mindestens folgende Vereinsordnungen:
► Geschäftsordnung (derzeit keine)
Regelt die Geschäftsbereiche, Aufgabenverteilung und die Aufgaben der Vereinsgremien und Vereinsämter, weiterhin alle Bestimmungen die nicht in einer eigenen Ordnung geregelt werden.
Enthält die Bestimmungen zu Beiträge, Gebühren, Auftrittshonorare, Fristen, Zahlungsweisen, etc.
Enthält alle Ehrungen des Vereins, die Voraussetzungen und Angaben über die Durchführung.
Weitere Vereinsordnungen
► Instrumente, Musikalien, Uniformen
Regelt die Bestimmungen zu §7 der Satzung über die Beschaffung und Verleihung von vereinseigenen Instrumenten, Noten und Uniformen.